Das Eigenheim halten die meisten Deutschen für die sicherste Altersvorsorge - das ist auch durchaus richtig.
80 % der Noch-Mieter wünschen sich die eigenen vier Wände - das ist verständlich.
Eine ganze Branche lebt davon, diese Wünsche auszunutzen und verkauft mehr Schein als Sein - das ist unerträglich.
Wer den Wunsch hat, sich später einmal eine Eigentumswohnung, ein Reihenhaus oder sogar ein freistehendes Einfamilienhaus zu kaufen oder bauen, dem wird ein Bausparvertrag empfohlen. Die meisten Bausparverträge laufen lange - zwischen 10 und 15 Jahre. Der Guthabenszins für Bausparer, die das Bauspardarlehen später abrufen, liegt meist zwischen 0,5 und 2 %. D. h., der Bausparer macht schon während der Ansparzeit jedes Jahr Verlust, da der Guthabenszins durch die jährliche Inflationsrate von 2 bis 3 % schon ins Minus geht - von der realen Inflation ganz zu schweigen. Damit aber nicht genug. Hätte er während dieser Zeit einen vernünftigen Sparplan mit 4 bis 6% Rendite gemacht, hätte er nicht nur die Kaufkraft seines Geldes erhalten, sondern noch ein höheres Guthaben und bräuchte damit später ein geringeres Darlehen. Rechnet man alles zusammen, ist selbst mit einem höheren Zinssatz bei einer Bankfinanzierung das Bausparangebot unterm Strich erheblich teurer - trotz dem so "günstigen" Darlehenszins. Aber das weiß der Kunde ja nicht.
Diese "Nobelimmobilie" könnte man mit einem Bausparvertrag vielleicht noch finanziert bekommen. Aber selbst das wäre noch zu teuer bezahlt.
Nehmen Sie sich 10 Minuten Zeit und sehen Sie sich die beiden Filme (von vielen) an. Die sind zwar schon älter haben aber an Aktualität nichts eingebüßt.
Danach werden Sie anders über Bausparen denken!
Bitte Lautsprecher einschalten!
Bausparen ist Geldvernichtung Plus Minus Bausparen wie es kein Vertreter erklärt
So viel zum alten Märchen: "Bausparen ist die günstigste Baufianzierung!"
Interessant für alle Bausparer und die, die es hoffentlich nicht werden wollen:
BGH-Urteil vom 07.12.2010 XI ZR 3/10 - es ging um die Rechtmäßigkeit der Abschlussgebühren von Bausparverträgen.
Gemäß der BGH-Entscheidung sind sie rechtmäßig - und warum sollten sie das auch nicht sein? Sie sind offen ausgewiesen, der Kunde wird bei Abschluß darauf hingewiesen. Es gibt kein Finanzprodukt ohne Kosten und kein Angestellter oder Beamter käme je auf die Idee unentgeldlich für seinen Arbeitgeber oder Dienstherren zu arbeiten.
Aber viel interessanter sind einige Begründungen: Die Abschlußgebühr ist quasi die Eintrittsgebühr in die Bauspargemeinschaft und ohne ständige Neukundengewinnung funktioniert das System nicht. Je weniger Neukunden (Unwissende), je länger die Zuteilungszeiten. Kommen keine mehr, bricht das System zusammen und die Letzten beissen die Hunde!
Hier einige Auszüge: "Richtig ist zwar, dass ein stetiges Neukundengeschäft auch im Interesse des Bausparers liegt, da das Bauspardarlehen nur aus den Mitteln zugeteilt werden kann, die durch die Spar- und Tilgungsleistungen der anderen Bausparer erwirtschaftet werden, so dass sich die Wartezeit bis zur Zuteilung des Darlehens bei entsprechend hohem Mittelzufluss durch Anwerbung neuer Bausparer verkürzt ...Diese Abhängigkeit macht aus der Neukundenwerbung jedoch keine vertragliche Leistung der Bauspar-kasse gegenüber ihren einzelnen Kunden, auf deren Erbringung diese dann folgerichtig auch einen rechtlichen Anspruch hätten. Eine entsprechende vertragliche Einigung lässt sich dem Bausparvertrag nicht entnehmen. Auch wenn der kontinuierliche Abschluss neuer Bausparverträge in diesem Sinne "Geschäftsgrundlage" des kollektiven Bausparmodells ist, ist er damit noch nicht in den vertraglichen Leistungsaustausch einbezogen (S16/17)
Beim Bausparen kommt ein stetiges Neukundengeschäft - anders als in einem bilateralen Austauschvertrag - gerade nicht nur dem Unternehmer zu Gute, sondern unmittelbar auch der Bauspargemeinschaft, so dass die Bausparkassen mit dieser durch die Abschlussgebühr zu vergütenden Tätigkeit auch kollektive Gesamtinteressen wahrnehmen. Dies ergibt sich daraus, dass die Zuteilung der zinsgünstigen Bauspardarlehen nur aus den Mitteln erfolgen kann, die durch die Einlage-, Zins- und Tilgungsleistungen anderer Bausparer erwirtschaftet werden. ...Aus der Begrenzung der Zuteilungsmittel ergibt sich jedoch andererseits auch das dem Bauspargeschäft innewohnende strukturelle Risiko. Die Bausparkassen können sich nicht verpflichten, die Darlehen zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen (§ 4 Abs. 5 BSpkG). Vielmehr kann eine (zeitnahe) Zuteilung nur dann erfolgen, wenn dem Bausparkollektiv fortlaufend neue Mittel zugeführt werden, indem neue Kunden Einlageleistungen übernehmen ...Die mit jedem Bausparvertrag bezweckte Zuteilung der Bausparsumme ist dadurch unmittelbar mit der Entwicklung der zur Verfügung stehenden Zuteilungsmittel verknüpft... (S21/22)"
Mal sehen, wenn sich Verbraucherschutz und Aufklärung weiter durchsetzen, wann die ersten Bausparkassen dicht machen, bei den Lebensversicherern hat es über 30 Jahre gebraucht, damit die Leute wach werden. Deshalb wurden Riester- und Rürup-versicherungen eingeführt um wieder für dringend benötigtes Neugeschäft zu sorgen (denn für die Lebensversicherer gilt das Gleiche wie für die Bausparkassen). Und für die wankenden Bausparkassen wurde gleich der Bausparriester eingeführt - reine Volksverdummung.