Aufklärung: der gläserne Bankkunde
Die Politik setzt auf das der Vergessen der Bürger!
Es war einmal ein Bankgeheimnis!
George Orwell hätte wohl nicht gedacht, dass seine Vision so schnell von der Realität eingeholt würde. Der Staat spioniert die Bürger aus und hält als Feigenblatt einen Datenschutz darüber, der nicht das Papier Wert ist, auf dem er geschrieben steht.
Erinnern Sie sich noch?
Seit 1999 Verpflichtung der Banken die Freibeträge für Zinsabschlag und Zinseinkünfte bis zur Höhe der Freistellungsaufträge an die Finanzbehörden zu melden. Kontrollmitteilungen vom Bundeszentralamt für Steuern an das Heimatfinanzamt wegen zu hoher Freistellungsaufträge.
Seit 2002 müssen die inländischen Banken die steuerfrei ausgezahlten Beträge ihrer Kunden - aufgeschlüsselt nach Zinsen und Dividenden - ans Bundeszentralamt für Steuern in Bonn melden. So können z. B. Kursgewinne durch Aktienverkäufe, die nicht versteuert wurden (= Steuerhinterziehung) perfekt rausgefiltert werden.
Seit April 2003 müssen Banken die Basisdaten ihrer Kunden auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung(Bafin) rausgeben!
Seit 2005 Kontenabfragen über die Basisdaten der Bankkunden, also über Konto-Nr., Tag der Eröffnung bzw. Auflösung des Kontos/Depots, Name, Geburtsdatum, Anschrift und Angaben über weitere Kontoverfügungsberechtigte. Bei Verdacht!? auf eine Steuerstraftat müssen auch Kontohöhe und Angaben zu Schließfächern von den Banken gemeldet werden.
Kontenabfragen sind nicht nur von den Finanzämtern erlaubt, sondern von jedem Amt, das ein berechtigtes Interesse hat, also z. B. Arbeitsamt, Sozialamt, Wohngeld-, Erziehungsgeldstelle, Versorgungsämter, Amt für Ausbildungsförderung usw. - so mussten z. B. Vor wenigen Jahren über vierzigtausend Studenten zu viel bezahltes Bafög zurückzahlen - Schummeln geht nicht mehr (in solchen Fällen auch völlig berechtigt)!!
Seit 2005 müssen alle gesetzl. Rentenversicherungen, Betriebsrenten, Renten aus Versorgungswerken, private Renten(auch einmalige Kapitalzahlungen deutscher Lebens- u. Rentversicherer), Pensionsfonds, Pensions- , U-kassen, gesetzl. und private Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in Brandenburg gemeldet werden. Von da aus geht die Mitteilung an das jeweilig Heimatfinanzamt. Rentner werden massiv zu neuen Steuerzahlern!
01.07.2005 die EU-Zinsrichtline tritt in Kraft. Bedeutet, dass die ausländischen Banken die Zinserträge ihrer Kunden an die zuständigen Steuerbehörden des Heimatlandes melden müssen. Dies betrifft nur Zinserträge, keine Erträge aus Aktien(Dividenden), Optionsscheinen, Derivaten, Zertifikaten, Lebensversicherungen, Wertsteigerungen von Fonds/Aktien usw. Dieser Regelung unterliegen 24 der 27 EU-Mitgliedsstaaten.
2007 Ab August 2007 können die Finanzbeamten mit einer neuen Software, die bis zu 500 Kontenabfragen pro Stunde erlaubt, auf die Onlinedatenbank des Bundeszentralamtes für Steuern zugreifen (war bisher nur auf dem Schriftweg möglich). Kontenabfragen haben massiv zugenommen:von 2005 mit 8.689 bis 2008 auf 33.619, 2009 auf 139.000 explodiert (wahrscheinlich wegen der Steuerhinterziehungen bezügl. Schweiz/Liechtenstein) und 2010 schon wieder 57.700!! Diese Zahlen stammen aus den öffentlichen Medien, denen man leider kaum Vertrauen schenken kann.
Dazu passt folgendes Kurzvideo sehr trefflich - bitte Lautsprecher einschalten!
Foto: Stoerart.com-AG, pixelio.de
Foto: S.-Hofschlaeger, pixelio.de
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